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Fachbeiträge
Sturmschäden im Verein: Was zahlt die Versicherung?
Abgedeckte Dächer, verbeulte Autos, abgeknickte Bäume – oftmals hinterlassen Orkanböen ein Chaos. Die entstandenen Schäden sind zum Teil beträchtlich. Da kommt unmittelbar die Frage auf, wer diese Kosten übernimmt.
Gebäudeversicherung
Die heute übliche Gebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser-, Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert - wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Für Schäden an der Einrichtung benötigen Vereine eine zusätzliche Inhaltsversicherung. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen.
Inhaltsversicherung für Vereinsheime
(Hausratversicherung bei Privatkunden)
Neben Standardleistungen wie beispielsweise Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt sie auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen (z. B. Sportgeräte). Auch hier sind die Folgeschäden an den eingelagerten Sachen des Vereins mitversichert, wenn das Dach durch den Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster - und Türscheiben und Glasdächern - einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.
Kaskoversicherungen/Kfz-Zusatzversicherung für Sportvereine
Durch die Kaskoversicherungen werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens. Die Teilkasko kommt allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf, hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn z. B. ein unachtsamer Fahrer einem Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.
Was ist jedoch mit den vielen Fahrten für den Verein zu offiziell angesetzten Trainings- und Übungsstunden, Jugendfreizeiten oder zu Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen? Hierfür setzen die Sportler, Funktionäre und Übungsleiter in der Regel private Pkw für den Sportverein ein! Oftmals fehlt eine private Vollkaskoversicherung und der Schaden wird anschließend dem Verein vorgeworfen. Grundsätzlich können Vereine und Verbände im Landessportbund auf dieses Kostenrisiko vorbereitet sein. Die ARAG-Sportversicherung bietet eine Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz. Dieser praktische Helfer in der Not versichert eigenverschuldete Unfallschäden an den Pkw auf dem Weg zu und von den versicherten Veranstaltungen. Und der Comfortschutz versichert zusätzlich auch das Sturmrisiko als Teilkaskoleistung auf den versicherten Fahrten.
Ein immer wiederkehrender Streitpunkt sind jedoch umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. Ein Streitfall: Der Pkw eines Mannes war durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt worden. Die Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1.500 €. Der erboste Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadensersatz. Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch den Schaden verschuldet, meinte er. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, den 15m hohen Baum nicht nur - wie geschehen - vom Boden aus, sondern mithilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen. Das OLG Frankfurt sah das jedoch anders.
Anders sieht es allerdings aus, wenn der Baum trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht wurde.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler
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