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Urheberrecht Vereinslogo

Der Fall:

Ein Mitglied hatte dem Verein ein Logo entworfen. Nach einem Zerwürfnis und in dessen Folge dem Vereinsaustritt des Mitglieds, verlangte dieses (Ex-)Mitglied vom Verein, die Nutzung des Logos zu unterlassen.

Die Begründung:

Der Kläger (= das Ex-Mitglied) hat dem Verein ein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht an dem Logo eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist nicht davon abhängig, dass der Kläger - weiterhin - Vereinsmitglied ist.

Oberlandesgericht Frankfurt/M., Urteil vom 16.05.2023, Az. 11 U 61/22

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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